"Aller Anfang ist schwer" Das Finanzamt hat einen Ansprechpartner für Existenzgründer. Der Weg von der Geschäftsidee bis zur Unternehmensgründung hat viele Wegweiser. |
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Wann ist ein Unternehmen anzumelden und welche Bedeutung hat dies für das Finanzamt? |
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Welche Erklärungs- und Zahlungsfristen sind zu beachten? | |
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Wer ist für die Bearbeitung der Erklärungen zuständig? | |
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Wann sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben? | |
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Was ist ein Kleinunternehmer, kann auf die Kleinunternehmerschaft verzichtet werden? | |
| Während bei einem Arbeitnehmer monatlich Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, wird die Einkommensteuer bei einem Unternehmer im sogenannten Vorauszahlungsverfahren erhoben und durch einen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Bei Betriebseröffnung werden die Berechnungsgrundlagen durch den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung erfragt. Diese Broschüre senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. |
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| Hotline: | |||||
| 0261 / 4931-20421 und 0261 / 4931-20419 |
Montag bis Donnerstag von 08.00 - 15.30 Uhr |
Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr |
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© Finanzamt Koblenz
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